Aufnahmeverfahren
Zulassung
Aufgenommen werden kann nur, wer im Sommer eine 4-jährige Lehre beginnt. Es empfiehlt sich, bei Abschluss des Lehrvertrages die Lehrmeisterin oder den Lehrmeister über den beabsichtigten Besuch der BM1 zu informieren.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung für die BM1 ab August 2026 findet am 7. März 2026 statt.
Während der Aufnahmeprüfung wird das Wissen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch geprüft. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller gewichteten Fachnoten mindestens 4.0 beträgt. Vergangene Prüfungen können weiter unten auf dieser Seite zu Übungszwecken heruntergeladen werden.
Hier geht's zur Online-Anmeldung Aufnahmeprüfung BM 1
Für die Berechnung des Notendurchschnittes werden die Resultate unterschiedlich gewichtet:
| Technik, Architektur & Life Science | Wirtschaft, Typ Dienstleistung | Dauer | |
| Mathematik | 3-fache Wertung | 2-fache Wertung | 75 Minuten |
| Deutsch | 1-fache Wertung | 1-fache Wertung | 75 Minuten |
| Französisch | 1-fache Wertung | 1-fache Wertung | 45 Minuten |
| Englisch | 1-fache Wertung | 1-fache Wertung | 45 Minuten |
Nachteilsausgleich
Wer für die Aufnahmeprüfungen einen Nachteilsausgleich geltend machen möchte, muss mit der Anmeldung ein Gesuch mit einem aussagekräftigen aktuellen Gutachten einer Fachstelle oder Fachperson einreichen. Im Gesuch ist anzugeben, welche Massnahmen auf der Sekundarstufe I gesprochen wurden. Die Schulleitung sucht im Austausch mit den Gesuchsteller:innen nach angemessenen Nachteilsausgleichsmassnahmen und entscheidet bei Bedarf mit einer Verfügung.
Prüfungsfreier Eintritt
Prüfungsfrei wird aufgenommen, wer von der zuständigen Behörde der Sekundarschule mittels Laufbahnentscheid für die Berufsmaturität empfohlen wird oder im ersten Semester des 9. Schuljahres den gymnasialen Unterricht besucht und ein genügendes Zeugnis aufweist.
Die Anmeldung aus den Sekundarschulen im Kanton Bern erfolgt über die elektronische Mittelschulanmeldung (EMSA). Hier geht es zur Online-Anmeldung für das Empfehlungsverfahren.
Kommst du nicht aus dem Kanton Bern?
Dann kannst du bei uns prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsschule eintreten, wenn du in deinem Wohnsitzkanton ebenfalls prüfungsfrei in eine Berufsmaturitätsschule aufgenommen wirst, oder wenn du bis zum Übertritt am gymnasialen Unterricht einer öffentlichen Schule teilnimmst. Bitte benutze dazu das Anmeldeformular zum Aufnahmeverfahren BM1. Was du deiner Anmeldung zum prüfungsfreien Übertritt in jedem Fall beilegen müssen: die Zeugniskopien der letzten drei Semester der vorbereitenden Schule und die Kopie eines allenfalls vorliegenden Qualifikationsdokumentes für den prüfungsfreien Eintritt in eine kantonsinterne Berufsmaturitätsschule .
Hinweise für die Empfehlung durch Lehrpersonen
Hegen die empfehlenden Lehrpersonen bei den Sachkompetenzen einer Kandidatin oder eines Kandidaten geringfügige Zweifel, so kann eher zugunsten eines prüfungsfreien Eintritts entschieden werden, wenn sichergestellt ist, dass Arbeits- und Lernverhalten den hohen Anforderungen der BM gerecht werden.
Die Berufsausbildung mit BM hat für Lernende den Vorteil, dass sie bei Schwierigkeiten in der BM auf Ende jeden Semesters die Zusatzausbildung abbrechen und ihre Ausbildung mit einem herkömmlichen Lehrabschluss abschliessen können. Nicht möglich ist die Wiederholung eines BM-Semesters. Während bei der gymnasialen Ausbildung ein Scheitern zwingend eine Neuorientierung nach sich zieht, geht beim Ausscheiden aus der BMS die Grundausbildung ohne zeitliche Verzögerung weiter.
